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Technologie

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Die Pulverlackierung erfolgt in drei Phasen:

 

Phase 1 - Reinigung

Die erste Phase im Prozess der Pulverlackierung ist die Reinigung der zu behandelnden Teile in einer speziellen Kammer.

 

Phase 2 - Lackierung

Die Pulverlacktechnologie besteht darin, Pulverlack mit einem Spritzgerät auf einen elektrostatisch oder elektrokinetisch aufgeladenen Gegenstand aufzutragen.

 

Der Pulverlack wird ohne Grundlack direkt auf die Oberfläche aufgetragen. Er hat eine durchschnittliche Körnung von 10 bis 100 µm. Die Zuführung der Lackfarbe wird durch Druckluft unterstützt, die zusätzlich zur Fluidisierung des Pulvers verwendet wird.

 

Die Fluidisierung der Pulverlackpartikel ist ein Prozess, bei dem ein Schüttgut die Eigenschaften eines flüssigen Materials erhält und wo die Pulverdispersion zu einem Luftgemisch wird, das mit pneumatischen Systemen leicht zu fördern ist. Das zum Zerstäuben verwendete Pulver hat dielektrische Eigenschaften. Dies bedeutet, dass die Lackpartikeln elektrische Ladungen speichern und deren Träger sein können.

 

Aus diesem Grund müssen die zu lackierenden Teile elektrische Ladungen übertragen (es reicht wenn die Oberfläche diese Eigenschaft aufweist).

 

Geladene Pulverlackpartikeln haften gleichmäßig an der Oberfläche des beschichteten Objekts. Dadurch ergeben die durch Pulverlackierung hergestellten Beschichtungen glatte Oberflächen ohne Läufer und Runzeln.

 

Phase 3 - Einbrennen

Die Farbe wird in einem Hochtemperaturofen gehärtet (ca. 200 °C). Nach dieser Phase erhält man sehr beständige, gleichmäßig lackierte Oberfläche.

 

 

Maximale Abmessungen der zu lackierenden Werkstoffe

- 10 m lang
- 2,5 m hoch
- 1,5 m breit